Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024
(Anm.: Artikel II betrifft das Arbeitsmarktförderungsgesetz BGBl. Nr. 31/1969.)
In Kraft seit 01.01.1974 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 SUG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 SUG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 SUG