Art. 3 SUG

SUG - Sonderunterstützungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: Artikel III betrifft das Arbeitsmarktförderungsgesetz BGBl. Nr. 199/1958.)

In Kraft seit 01.01.1974 bis 31.12.9999
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