§ 23 StVG (weggefallen)

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 23 StVG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.1975 bis 31.12.9999
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