Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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