Entscheidungen zu § 447 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2008/11/4 14Os123/08g (14Os124/08d, 14Os125/08a, 14Os126/08y)

Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Siegfried S***** „des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB" (1), „des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB" (2) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) SMG aF schuldig erkannt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.2008

RS OGH 1960/5/3 9Os161/60 (9Os162/60)

Norm: StPO §447 Abs2
Rechtssatz: Ob die mündliche Bekanntgabe eines Hauptverhandlungstermins an einen gemäß dem § 447 Abs 2 StPO im bezirksgerichtlichen Verfahren vertretungsbefugten Rechtsanwaltsanwärter in einer Verhandlung erfolgt, in der er in Vertretung seines Chefs für dessen Klienten eingeschritten ist und die erstreckt wurde, oder außerhalb einer Verhandlung, macht rechtlich keinen Unterschied. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.05.1960

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