Norm: StPO §4StPO §17StPO §227 Abs1StPO §447
Rechtssatz: Der Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage vor der Hauptverhandlung gemäß §§ 227 Abs 1, 447 StPO aF bewirkte in den Fällen, in denen - wie hier - kein Privatbeteiligtenanschluss vorlag, eo ipso die Beendigung des Verfahrens und entfaltete daher schon als solcher Sperrwirkung. Die Einstellungsverfügung des Richters (§ 227 Abs 1, 447 StPO aF) war bloß deklarativer Natur. Jede weit... mehr lesen...
Gründe: Werner R***** wurde mit - zunächst mit 9. Februar 2006 datiertem - Urteil des Bezirksgerichts Vöcklabruck, GZ 4 U 295/05k-20, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Unter einem wurde vom Widerruf einer mit Urteil des Landesgerichts Wels vom 23. Jänner 2004, AZ 15 Hv 122/03i, ausgesprochenen Strafnachsicht abgesehen und die Probezeit auf fünf Jahre verlängert (§ 53 Abs 3 StGB iVm § 494a Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs1 Z1StPO §271 Abs7StPO §447
Rechtssatz: Die unrichtige Angabe des Tags der Hauptverhandlung im darüber aufgenommenen Protokoll betrifft einen erheblichen Umstand (§ 271 Abs 1 Z 1 StPO), den der Vorsitzende (der Richter des Bezirksgerichts) auch von sich aus zu berichtigen hat (§ 271 Abs 7 zweiter Satz StPO iVm § 447 StPO), wobei er den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer in Aussicht genommenen Berichtigung binnen ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §260 Abs1 Z3StPO §260 Abs2StPO §270 Abs3StPO §447
Rechtssatz: Die Ausfertigung der Urteilsurschrift mit unrichtigem Datum bewirkt ein - nicht die im § 260 Abs 1 Z 1 bis Z 3 und Abs 2 StPO erwähnten Punkte betreffendes - Formgebrechen, das der Vorsitzende (der Richter des Bezirksgerichts) allenfalls nach Anhörung der Beteiligten zu berichtigen hat (§ 270 Abs 3 erster Satz StPO iVm § 447 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Nach dem ursprünglichen Akteninhalt wurden Theo K***** und Robert B***** mit Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 4. Oktober 2006, GZ 11 Hv 30/06a-24, des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B***** auch noch anderer strafbarer Handlungen) schuldig erkannt. Sie wurden hiefür - B***** unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB - nach der genannten Gesetzesstelle zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach dem ursprünglichen Akteninhalt wurden Theo K***** und R... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11. Oktober 2006, GZ 1 U 18/06k-28, wurde Johann H***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen) Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagessätzen á 150 EUR, im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (S 221 iVm dem nicht einjournalisierten, teilweise handschriftlichen, ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs4StPO §294 Abs2StPO §447StPO §459StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1StPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wurde das angemeldete Rechtsmittel gegen ein Abwesenheitsurteil vom Verteidiger ausgeführt, erwirbt der Angeklagte auch dann kein Recht zur neuerlichen Ausführung dieses Rechtsmittels, wenn das Abwesenheitsurteil ihm erst danach gemäß den §§ 447, 79 Abs 4 zweiter Satz StPO zugestellt wurde. Denn nicht anders als § 294 Abs 2 StPO sieht auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 21. Juli 1998, GZ 10 U 223/98i-6, wurde Tomas C***** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 35 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Der von Tomas C***** gegen dieses - vom öffentlichen Ankläger nicht bekämpfte - Urteil erhobenen Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gab das Landesgericht für ... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2StPO §293 Abs3StPO §447
Rechtssatz: Auch im bezirksgerichtlichen Verfahren gilt gemäß § 447 zweiter Satz (§ 293 Abs 3) StPO das Verschlimmerungsverbot im zweiten Rechtsgang. Entscheidungstexte 14 Os 76/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 76/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000... mehr lesen...
Gründe: Trotz der am 7. Oktober 1998 erfolgten Verständigung (auch) des Staatsanwaltes von dem auf 8.00 Uhr des 13. Oktober 1998 festgelegten Termin (S 3 h verso und 3 r des Antrags- und Verfügungsbogens) erschien dieser nicht zur Haftverhandlung, worauf der Untersuchungsrichter bis 8.08 Uhr zuwartete (S 327), die Verhandlung sodann in Abwesenheit des Staatsanwaltes durchführte und die Untersuchungshaft gegen Anwendung gelinderer Mittel (§ 180 Abs 5 StPO) aufhob. Trotz der am 7... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 8 U 455/95 des Bezirksgerichtes Innsbruck verkündete der Bezirksrichter am 23.April 1996 nach Schluß der Verhandlung das Urteil, demzufolge über Rupert W***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB eine (unbedingte) Freiheitsstrafe von "6 Wochen" verhängt wurde; unter einem faßte er gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 und Abs 6 erster Halbsatz StPO den Beschluß auf Absehen vom Widerruf der dem Beschuldigten im Urteil des Bezir... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §292StPO §447
Rechtssatz: Eine bloße Angleichung der schriftlichen Ausfertigung an das verkündete Urteil analog §§ 447, 270 Abs 3 StPO kommt nach der auf Grund einer unrichtigen Urteilsausfertigung ergangenen Berufungsentscheidung nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 61/97 Entscheidungstext OGH 15.05.1997 15 Os 61/97 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §7 Abs1StPO §221 Abs1StPO §447StPO §455 Abs2StPO §459
Rechtssatz: Die Vorführung eines der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht ferngebliebenen Beschuldigten, der weder unter Aufforderung zum persönlichen Erscheinen (§§ 455 Abs 2, 459 StPO) noch unter Androhung der Vorführung (§ 221 Abs 1 in Verbindung mit § 447 StPO) gehörig geladen worden war, verletzt diesen im Grundrecht auf persönliche Freiheit. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StAG §4StPO §27StPO §31 AStPO §447StPO §448
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der öffentlichen Anklage zur Hauptverhandlung über ein Offizialdelikt vor dem Bezirksgericht nicht erschienen, dann darf die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Vielmehr ist mit Vertagung vorzugehen, sofern nicht aufgrund einer Anzeige des Verhandlungsrichters nach § 27 StPO der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem in Strafsachen tätigen Gerichtshof erster Insta... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1988, GZ 14 E Vr 399/88-28 (Punkt 1) wurden der am 16.Juni 1961 geborene Alfred W*** (ehemals M***) der Vergehen des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB, die am 8.Mai 1964 geborene Andrea L*** (ehemals N***) des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der am 7.Feber 1967 geborene Bernhard (richtig:) Z***... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 1975 gegen den am 21. Jänner 1931 geborenen iranischen Staatsangehörigen Mahmoud Kha***** - einen in Wien wohnhaften Teppichhändler - Anklage wegen A) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und C) des Vergehens nach § 17 Abs 1 Z 4, Abs 2 AußenhandelsG (ON 24/II). Dem Angeklagten wurde damit unter Punk... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §235StPO §447
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 235 StPO ist im Verfahren vor den Bezirksgerichten gemäß der Vorschrift des § 447 Abs 1 StPO sinngemäß anzuwenden (so schon SSt 35/53). Entscheidungstexte 11 Os 182/71 Entscheidungstext OGH 16.09.1971 11 Os 182/71 Veröff: SSt 42/26 = EvBl 1972/82 S 135 = RZ 1972,12 13 Os 18/7... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §279StPO §447
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte in der Hauptverhandlung eine Straftat begeht, die nur über Privatanklage verfolgbar ist und der durch sie Verletzte in der Hauptverhandlung anwesend ist, muß er noch in derselben dieser Straftat wegen die Anklage erheben, widrigenfalls er seines Verfolgungsrechtes verlustig wird. Die Vorschrift des § 263 StPO macht dabei keinen Unterschied zwischen Prozeßparteien und nur zufä... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §227 Abs1StPO §447
Rechtssatz: Hat der Privatankläger die Anklage noch vor Aufruf der fortgesetzten Hauptverhandlung ausdrücklich zurückgezogen, so hat der Richter das Verfahren gemäß §§ 227 Abs 1, 447 StPO einzustellen und die Anordnung der Hauptverhandlung zu widerrufen. Entscheidungstexte 5 Os 455/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 455/56 Veröff... mehr lesen...
Norm: StPO §226StPO §447StPO §455 Abs1
Rechtssatz: Bescheinigt der Beschuldigte ein erhebliches, seinem Erscheinen bei der Hauptverhandlung entgegenstehendes Hindernis, so ist seinem Vertagungsantrag stattzugeben. Entscheidungstexte 5 Os 459/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 459/56 Veröff: SSt XXVII/31 = EvBl 1956/229 S 417 8 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §234StPO §235StPO §447
Rechtssatz: Gegen einen Angeklagten dürfen Geldstrafen oder Arreststrafen als Ordnungsstrafen nur dann verhängt werden, wenn er in der Hauptverhandlung gegen jemanden Beschimpfung oder offenbar unbegründete oder zur Sache nicht gehörige Beschuldigungen vorgebracht hat. Hat er derartige Äußerungen nicht gemacht, die Ordnung der Verhandlung jedoch auf andere Weise durch ungeziemendes Benehmen gestört, dann kann e... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §279StPO §447
Rechtssatz: Die Vorschriften der §§ 263 und 279 StPO gelten auch für das bezirksgerichtliche Verfahren. Entscheidungstexte Os 1136/27 Entscheidungstext OGH 17.10.1927 Os 1136/27 Veröff: SSt VII/92 5 Os 193/28 Entscheidungstext OGH 18.06.1928 5 Os 193/28 Veröff: SSt VIII/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §31 AStPO §447StPO §457StPO §471
Rechtssatz: Abwesenheit des öffentlichen Anklägers; Verschreibung des Termines in Ladung für öffentliche Verhandlung in zweiter Instanz. Entscheidungstexte 5 Os 364/53 Entscheidungstext OGH 28.04.1953 5 Os 364/53 Veröff: SSt XXIV/39 = EvBl 1953/527 S 637 9 Os 125/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 CStPO §281 Abs1 Z8 BStPO §281 Abs1 Z9bStPO §447StPO §477 Abs1
Rechtssatz: Wurde ein Zeuge, der sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, vom Angeklagten beleidigt und hat er sich das Verfolgungsrecht nicht vorbehalten, so ist dieses erloschen. Die Nichtbeachtung der Vorschrift des § 263 StPO kann in diesem Fall auch mit dem Nichtigkeitsgrund nach § 281 Z 9 b StPO angefochten werden. Ent... mehr lesen...