§ 9 StPHVO Zugang zu Sanitäreinrichtungen

StPHVO - Steiermärkische Pflegeheimverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Pflegeplatz hat die baulichen Voraussetzungen für einen, dem Pflegebedarf der Pflegeplatzbewohner angemessenen Zugang zu einer Nasszelle zu gewährleisten, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 entspricht.

In Kraft seit 23.10.2004 bis 31.12.9999
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