Der Pflegestützpunkt hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:
a) | hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender; | |||||||||
b) | versperrbarer Medikamentenschrank; | |||||||||
c) | versperrbarer Suchtgiftschrank; | |||||||||
d) | versperrbarer Medikamentenkühlschrank mit Thermometer; | |||||||||
e) | Vorrichtung zum Versperren der Pflegedokumentation; | |||||||||
f) | Arbeitsfläche zur Vorbereitung von Medikamenten und Applikationen; | |||||||||
g) | Abwurfbehältnis; | |||||||||
h) | Vorkehrungen zur Gewährleistung der Haltbarkeit von Medikamenten im Sinne des Arzneibuches. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013
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