Das Pflegebad hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:
a) | freistehende, unterfahrbare und von drei Seiten zugängliche Hubbadewanne; | |||||||||
b) | Badewannenlift; | |||||||||
c) | leibstuhlüberfahrbares Wandhänge-WC mit Flachspülschale und beidseitigen Stütz- oder Winkel-griffen; | |||||||||
d) | rollstuhlunterfahrbarer Waschtisch, Einmal-Handtuchspender, Seifenspender, Desinfektionsmittelspender, Abwurfbehältnis; | |||||||||
e) | Notruf, der im Bereich der Hubbadewanne und des WC bedienbar ist; | |||||||||
f) | Abstellfläche für Pflegeutensilien; | |||||||||
g) | Kleiderablage oder Haken; | |||||||||
h) | Tür mit Notentriegelung; | |||||||||
i) | Vorrichtung zur Kennzeichnung, ob das Pflegebad besetzt ist; | |||||||||
j) | Vorkehrung zur Anhebung der üblichen Raumtemperatur; | |||||||||
k) | wirksamer Sicht- und falls erforderlich Sonnenschutz für Fenster. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013
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