Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Beurteilung der hygienemäßigen Standards hat insbesondere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen bei der Reinigung der Bewohnerzimmer, Sanitärräume, bei der Wäschereinigung und im Küchenbereich zu erfolgen.
In Kraft seit 23.10.2004 bis 31.12.9999
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