§ 3 StPHVO Pflegestützpunkt

Steiermärkische Pflegeheimverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2013 bis 31.12.9999

Der Pflegestützpunkt hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:

a)

hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender;

b)

versperrbarer Medikamentenschrank;

c)

versperrbarer Suchtgiftschrank;

d)

versperrbarer Medikamentenkühlschrank mit Thermometer;

e)

Vorrichtung zum Versperren der Pflegedokumentation;

f)

Arbeitsfläche zur Vorbereitung von Medikamenten und Applikationen;

g)

Abwurfbehältnis.;

h)

Vorkehrungen zur Gewährleistung der Haltbarkeit von Medikamenten im Sinne des Arzneibuches.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013

Stand vor dem 20.08.2013

In Kraft vom 23.10.2004 bis 20.08.2013

Der Pflegestützpunkt hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:

a)

hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender;

b)

versperrbarer Medikamentenschrank;

c)

versperrbarer Suchtgiftschrank;

d)

versperrbarer Medikamentenkühlschrank mit Thermometer;

e)

Vorrichtung zum Versperren der Pflegedokumentation;

f)

Arbeitsfläche zur Vorbereitung von Medikamenten und Applikationen;

g)

Abwurfbehältnis.;

h)

Vorkehrungen zur Gewährleistung der Haltbarkeit von Medikamenten im Sinne des Arzneibuches.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten