§ 3 StPHVO (weggefallen)

Steiermärkische Pflegeheimverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Der Pflegestützpunkt hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:

a)

hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender;

b)

versperrbarer Medikamentenschrank;

c)

versperrbarer Suchtgiftschrank;

d)

versperrbarer Medikamentenkühlschrank mit Thermometer;

e)

Vorrichtung zum Versperren der Pflegedokumentation;

f)

Arbeitsfläche zur Vorbereitung von Medikamenten und Applikationen;

g)

Abwurfbehältnis;

h)

Vorkehrungen zur Gewährleistung der Haltbarkeit von Medikamenten im Sinne des Arzneibuches.

Anm§ 3 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 21.08.2013 bis 31.12.2024
Der Pflegestützpunkt hat jedenfalls folgende Ausstattungsmerkmale aufzuweisen:

a)

hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender;

b)

versperrbarer Medikamentenschrank;

c)

versperrbarer Suchtgiftschrank;

d)

versperrbarer Medikamentenkühlschrank mit Thermometer;

e)

Vorrichtung zum Versperren der Pflegedokumentation;

f)

Arbeitsfläche zur Vorbereitung von Medikamenten und Applikationen;

g)

Abwurfbehältnis;

h)

Vorkehrungen zur Gewährleistung der Haltbarkeit von Medikamenten im Sinne des Arzneibuches.

Anm§ 3 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 80/2013

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten