§ 16b Stmk. PG Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. PG - Steiermärkisches Prostitutionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 81/2010 angebrachte Plakatwerbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen muss bis längstens 3 Monate nach Inkrafttreten der Novelle entfernt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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