Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Rösten und der Verkauf von Kastanien sind vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres auch an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr gestattet.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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