§ 9 Stmk. ÖZV 2008 Rösten von Kastanien

Stmk. ÖZV 2008 - Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Das Rösten und der Verkauf von Kastanien sind vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres auch an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr gestattet.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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