§ 8 Stmk. ÖZV 2008 Erzeugerverkauf

Stmk. ÖZV 2008 - Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Die Regelungen der §§ 2 bis 6 gelten sinngemäß in den Verkaufsstellen von Erzeugerinnen und Erzeugern.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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