Die Verkaufsstellen im Gelände von Camping- und Badeplätzen dürfen für den Kleinverkauf von Erfrischungen, Lebensmitteln, Bade-, Sport- oder Reisebedarfsartikeln (Filme, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Toilettenartikel und dergleichen) vom 1. Juni bis 30. September an Samstagen (werktags) bis 21.00 Uhr offen gehalten werden.
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