§ 12 Stmk. ÖZV 2008 Außerkrafttreten

Stmk. ÖZV 2008 - Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1.

die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl. Nr. 65/2003,

2.

die Verordnung des Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Handel, LGBl. Nr. 31/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 31/2000.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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