Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Untersuchungsbefunde (Prüfberichte) und Aufbringungszeugnisse behalten ihre Gültigkeit im Rahmen der dort angegebenen Befristung.
In Kraft seit 31.10.2007 bis 31.12.9999
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