§ 7 Stmk. KSV 2007 Abgabebestätigung

Stmk. KSV 2007 - Steiermärkische Klärschlammverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Bestätigung über die Abgabe von Klärschlamm zur Aufbringung auf landwirtschaftlichen Böden ist nach dem Muster der Anlage 5 auszustellen. Der Bestätigung ist das gültige Aufbringungszeugnis (Aufbringungsberechtigung) gemäß § 5 anzuschließen.

In Kraft seit 31.10.2007 bis 31.12.9999
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