§ 11 Stmk. KSV 2007 Außerkrafttreten

Stmk. KSV 2007 - Steiermärkische Klärschlammverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 1987 über die Aufbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Böden, LGBl. Nr. 89/1987, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 73/2003, außer Kraft.

In Kraft seit 31.10.2007 bis 31.12.9999
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