Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen bei bestimmten Anlagen und Betrieben (Stmk. IPPC-Anlagen- und Seveso II-Betriebe-Gesetz), LGBl. Nr. 85/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 82/2021
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