Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Zur Ausschreibung der Anschluß-, Wasserverbrauchs- und Wasserzählergebühren hat die Gemeinde eine Gebührenordnung zu erlassen.
In Kraft seit 18.06.1971 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 Stmk. GWG 1971
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Stmk. GWG 1971 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 Stmk. GWG 1971