§ 11a Stmk. GWG 1971

Stmk. GWG 1971 - Steiermärkisches Gemeindewasserleitungsgesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung, LGBl. Nr. 82/1995

In Kraft seit 01.02.1995 bis 31.12.9999
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