§ 1a Stmk. GN Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Stmk. GN - Steiermärkisches Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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