§ 1 Stmk. GN

Stmk. GN - Steiermärkisches Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Dieses Gesetz regelt die Ansprüche der öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz – im Folgenden,Beamte‘ genannt – sowie deren Hinterbliebenen und Angehörigen auf Nebengebührenzulagen.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 29/2003

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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