§ 11a Stmk. GG 1973 Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. GG 1973 - Steiermärkisches Gasgesetz 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 73/2001 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(2) Bis zum 31. Dezember 2001 lautet § 9 Abs. 2 wie folgt:

“(2) Verwaltungsübertretungen gemäß Abs. 1 sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu S 270.000,– zu bestrafen.”

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001

In Kraft seit 25.10.2001 bis 31.12.9999
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