Der Bezug eines Mitgliedes des Steiermärkischen Landtages entspricht dem Bezug eines Mandatars des Bundesrates unter Zugrundelegung des Gehaltes eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, einschließlich der Sonderzahlungen und Teuerungszulagen nach dem Ansatz für das Jahr 1993.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997
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