§ 8 Stmk. APG

Stmk. APG - Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 12.10.1990 bis 31.08.2025
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