§ 8 Stmk. APG

Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.10.1990 bis 31.08.2025

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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In Kraft vom 12.10.1990 bis 31.08.2025

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