§ 1 StLVwGG Einrichtung, Sitz

StLVwGG - Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Für das Land Steiermark wird ein Landesverwaltungsgericht mit Sitz in Graz eingerichtet.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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