Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 23 StKJHG-DVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 23 StKJHG-DVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 23 StKJHG-DVO