Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
In öffentlichen Krankenanstalten, die der Unterbringung von mindestens 500 Patientinnen/Patienten dienen, ist eine entsprechend ausgestattete Prosektur einzurichten.
In Kraft seit 07.12.2012 bis 31.12.9999
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