§ 118 StKAG

Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1.Jänner1. Jänner 2011 in Kraft.

(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 07.12.2012 bis 28.02.2022

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1.Jänner1. Jänner 2011 in Kraft.

(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022

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