§ 118 StKAG

Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.Die Paragraphen 80 und 117 Absatz 6, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,

Stand vor dem 14.11.2024

In Kraft vom 01.03.2022 bis 14.11.2024
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.Die Paragraphen 80 und 117 Absatz 6, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,

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