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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. März 2022, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,