§ 1 StGeodIG Ziel des Gesetzes

StGeodIG - Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- und Ausbau einer Geodateninfrastruktur für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen sowie sonstiger Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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