§ 3 StESUG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

StESUG - Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.11.1988 bis 31.12.9999
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