Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft.
(2)Absatz 2§§ 6 und 7 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, sind auf alle bei Unternehmen gemäß § 6 Abs. 1 nach dem Inkrafttreten des genannten Bundesgesetzes vorgenommenen Betrauungen (Wiederbetrauungen) mit einer Geschäftsführungsfunktion anzuwenden.Paragraphen 6 und 7 in der Fassung des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2012,, sind auf alle bei Unternehmen gemäß Paragraph 6, Absatz eins, nach dem Inkrafttreten des genannten Bundesgesetzes vorgenommenen Betrauungen (Wiederbetrauungen) mit einer Geschäftsführungsfunktion anzuwenden.
In Kraft seit 25.04.2012 bis 31.12.9999
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