Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982, BGBl. Nr. 521, über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, wird mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgehoben.
In Kraft seit 01.03.1998 bis 31.12.9999
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