Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Einleitung des Verfahrens (Generalteilungs-, Spezialteilungs- und Regulierungsverfahrens) erfolgt auf Antrag der Parteien oder von Amts wegen.
In Kraft seit 23.01.1986 bis 31.12.9999
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