Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Jede Person hat das Recht, Eingaben allgemeiner Art an Organe des Landes zu richten. Derartige Eingaben sind umgehend in Behandlung zu nehmen und zu beantworten.
In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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