Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 treten die §§ 2 Abs. 5 und 6, 7 Abs. 3, 11, 12 Abs. 4 und 7 sowie 16 Abs. 1 Z 4 und 9 hinsichtlich des STCW-Übereinkommens mit dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für Österreich in Kraft tritt.Abweichend von Absatz eins, treten die Paragraphen 2, Absatz 5 und 6, 7 Absatz 3,, 11, 12 Absatz 4 und 7 sowie 16 Absatz eins, Ziffer 4 und 9 hinsichtlich des STCW-Übereinkommens mit dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für Österreich in Kraft tritt.
(3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem in Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(4)Absatz 4§ 16 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 16, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2002, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(5)Absatz 5§ 1 Z 9 bis 11, § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Z 3a, § 7 Abs. 3a, § 7 Abs. 5, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 Z 9 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2017 treten mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft; Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden.Paragraph eins, Ziffer 9, bis 11, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 3 a,, Paragraph 7, Absatz 3 a,, Paragraph 7, Absatz 5,, Paragraph 15, Absatz 2 und Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2017, treten mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft; Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden.
In Kraft seit 18.01.2017 bis 31.12.9999
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