Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betraut.
In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 21 SSEG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 21 SSEG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 21 SSEG