Art. 6 § 1 SPG (weggefallen)

SPG - Sicherheitspolizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Art. 6 § 1 SPG (weggefallen) seit 01.09.1999 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.1999 bis 31.12.9999
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