Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Art. 6 § 1 SPG (weggefallen) seit 01.09.1999 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 6 § 1 SPG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 6 § 1 SPG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 6 § 1 SPG