§ 95 SPG

SPG - Sicherheitspolizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 95.Paragraph 95,

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 01.05.1993 bis 31.12.9999
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