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§ 46 SPG (Sicherheitspolizeigesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 46 SPG (weggefallen)
SPG - Sicherheitspolizeigesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 46 SPG
seit 30.06.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
0
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31
Entscheidungen zu § 46 SPG
Entscheidungen zu § 46 SPG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
7
Entscheidungen des UVS
(01/1991)
11
Entscheidungen zu § 46 Abs. 1 SPG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
5
Entscheidungen des UVS
(01/1991)
3
Entscheidungen zu § 46 Abs. 2 SPG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
3
Entscheidungen zu § 46 Abs. 3 SPG
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
2
0
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Inhaltsverzeichnis SPG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 38a SPG Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
§ 38b SPG Meldeverpflichtung zur Normverdeutlichung
§ 39 SPG Betreten und Durchsuchen von Grundstücken, Räumen und Fahrzeugen
§ 40 SPG Durchsuchung von Menschen
§ 41 SPG Besondere Durchsuchungsanordnung
§ 42 SPG Sicherstellen von Sachen
§ 42a SPG Entgegennahme, Verwahrung und Ausfolgung verlorener oder vergessener Sachen
§ 43 SPG Verfall sichergestellter Sachen
§ 44 SPG Inanspruchnahme von Sachen
§ 45 SPG Eingriffe in die persönliche Freiheit
§ 46 SPG (weggefallen)
§ 47 SPG Durchführung einer Anhaltung
§ 48 SPG Bewachung von Menschen und Sachen
§ 48a SPG Anordnung von Überwachungen
§ 49 SPG Außerordentliche Anordnungsbefugnis
§ 49a SPG Sicherheitsbereich
§ 49b SPG Gefährderansprache
§ 49c SPG Präventive Maßnahmen: „Meldeauflage, Belehrung, zwangsweise Vorführung und Anhaltung“
§ 49d SPG (weggefallen)
§ 49e SPG (weggefallen)
§ 50 SPG Unmittelbare Zwangsgewalt
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 45 SPG
§ 47 SPG
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