Begründung: 1. Beschwerdevorbringen Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die belangte Behörde am 18.4.1996 um ca 13:30 Uhr im Wohnhaus P-Straße, Wien, erhebt der Beschwerdeführer innerhalb offener Frist wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und von einfachgesetzlichen Rechten Beschwerde an den UVS des Landes Wien. I. Sachverhalt 1. Vorgeschichte a) Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Ein Ordnungsprinzip, das dem Gedanken eines liberalen Rechtsstaates Rechnung tragen soll, muß sich aus der Freiheitssicherung begründen. Daher sind Maßnahmen, die im Sinne dieser Rechtsordnung im Interesse des öffentlichen Wohles und damit letztendlich im Interesse des einzelnen Bürgers die Freiheit von Personen in einem bestimmten Bereich beschneiden, auf das unerläßliche Ausmaß zu reduzieren. Das Unterbringungsgesetz bestimmt die Voraussetzung für solche Maßnahmen einen bestimmten Bereich b... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Prämisse einer Vorführung nach § 9 Abs 1 UBG und § 46 Abs 1 SPG durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sieht das Gesetz die Annahme aus besonderen Gründen vor. Es sind somit ganz konkrete Anhaltspunkte im Verhalten des Betroffenen gefordert, aus denen sich der Schluß auf das Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen im Sinne des § 3 UBG ergibt. Eine qualifizierte fachmedizinische Beurteilung der Unterbringungsvoraussetzungen, insbesondere des psychischen Zustan... mehr lesen...