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§ 49e SPG (Sicherheitspolizeigesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 49e SPG (weggefallen)
SPG - Sicherheitspolizeigesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 49e SPG
seit 30.11.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.12.2021 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis SPG
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Paragrafennavigation
§ 45 SPG Eingriffe in die persönliche Freiheit
§ 46 SPG (weggefallen)
§ 47 SPG Durchführung einer Anhaltung
§ 48 SPG Bewachung von Menschen und Sachen
§ 48a SPG Anordnung von Überwachungen
§ 49 SPG Außerordentliche Anordnungsbefugnis
§ 49a SPG Sicherheitsbereich
§ 49b SPG Gefährderansprache
§ 49c SPG Präventive Maßnahmen: „Meldeauflage, Belehrung, zwangsweise Vorführung und Anhaltung“
§ 49d SPG (weggefallen)
§ 49e SPG (weggefallen)
§ 50 SPG Unmittelbare Zwangsgewalt
§ 51 SPG Allgemeines
§ 52 SPG Aufgabenbezogenheit
§ 53 SPG Zulässigkeit der Verarbeitung
§ 53a SPG Datenverarbeitungen der Sicherheitsbehörden
§ 53b SPG Zulässigkeit der Verarbeitung durch Fundbehörden
§ 54 SPG Besondere Bestimmungen für die Ermittlung
§ 54a SPG Legende
§ 54b SPG Vertrauenspersonenevidenz
§ 55 SPG Sicherheitsüberprüfung
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 49d SPG
§ 50 SPG
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