Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 26.8.2003, zur Post gegeben am selben Tage und sohin rechtzeitig, erhob die Einschreiterin durch ihre rechtsfreundliche Vertreterin Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, worin sie zum Sachverhalt vorbringt: ?Die BF war die Ehegattin des Cheibani W und lebte in aufrechter Ehe mit diesem an der Adresse der Beschwerdeführerin. Cheibani W stand nie in psychiatrischer Behandlung. Es lag keine nach außen zu Tage tretende psychische Erkrankung vor. Er war ca. 1,80 m gro... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Verfahren gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG eine Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Justiz (im materiellen Sinne) notwendig voraussetzt, muß das Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 49 AVG auf dem nach Art 6 EMRK unerläßlichen Kern beschränkt bleiben; sonst würde es der Willkür der Exekutivorgane anheim gestellt, ein solches Verfahren zu vereiteln. Es ist daher nicht nur zulässig, sondern geboten, eine rechtswidrige Aussageverweigerung ihrer Beamten zum Nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die auf Art 2 EMRK gestützte Beschwerdelegitimation der Ehegattin des Verstorbenen genügt die (schlüssige) Behauptung, die Fixierung ihres Ehegatten am Boden sei in der konkret angewendeten Art und Weise, ohne zwingende Notwendigkeit, für diesen lebensgefährlich gewesen. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Rechtssatz: Das Wissen darum, dass die massive Behinderung der Brustkorb- und Zwerchfellatmung, wenn jemand massiv zu Boden gedrückt wird, zu dessen Tod führen kann, ist kein medizinisches Spezialwissen, sondern Allgemeingut. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-420329/17/Gf/La vom 19. Juni 2002; Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt; VfGH vom 26.11.2002, Zl.: B 1262/02; Beschwerde wurde dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Rechtssatz: Gemäß Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Strafe oder Behandlung unterzogen werden. Dabei handelt es sich um ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht (vgl. Mayer, Das österreichische Bundes-Verfassungsrec... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 22. Jänner 1998 wurde nachfolgendes vorgebracht: Herr P Gerald war am 26.11.1997 auf die geschlossene Abteilung des LNKH GRAZ eingeliefert worden, die Anhaltung wurde vorerst bis 15.12.1997 für zulässig erklärt. Am 15.12.1997 ca. zwei Stunden vor der für den Betroffenen vorgesehenen Unterbringungstagsatzung wurde die Anhaltung für beendet erklärt und dieser auf die offene Station verlegt, weil nach Auskunft der behandelnden Ärzte eine weitere Unterbringung nach d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt des Verlassens des LNKH "freiwillig nach dem UbG in der Anstalt", da knapp zuvor die unfreiwillige Anhaltung mittels Gerichtsbeschluß geendet hatte. In einem derartigen Fall müssen neuerlich die Voraussetzungen der Unterbringung im Sinne des § 3 UbG vorliegen, wenn der Betreffende wieder in die Anstalt zurückgebracht wird. Daher traf die Argumentation der belangten Behörde nicht zu, wonach die Wiederunterbringung über Ersuchen der Anstalt ... mehr lesen...
Begründung: In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird beantragt, die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 17.61.1995 (offensichtlich gemeint: 16.6.1995) gegenüber dem Beschwerdeführer insoweit für rechtswidrig zu erklären, als der Beschwerdeführer 1.) in seinem Recht auf persönliche Freiheit, 2.) seinem Recht gem Art 5 EMRK, unverzüglich über die
Gründe: der Festnahme unterrichtet zu werden, 3.) in seinem Recht gem Art 3 EMRK, 4.) im Recht gem § 6 Abs 1 Z 2 RLV, 5.) in sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welcher eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet, und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch ... mehr lesen...