Wenn sich jemand auf Facebook präsentiert (keine Zugriffsbeschränkung, also nicht nur für ausgewählte Freunde sichtbar, sondern für alle Facebookuser) und hier eine strafbare Handlung begeht, ist das dann solch ein öffentlicher Ort, gem. dem 27/2 ? Im SPG vom HAUER/KEPLINGER (9. Auflage) gibt ... mehr lesen...
0 Kommentare zu § 27 SPG