§ 23 SHG (weggefallen)

SHG - Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 23 SHG seit 01.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 02.01.2024 bis 31.12.9999
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