Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die für die Seilbahn verantwortliche Person gemäß Art. 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/424 ist das nach außen vertretungsbefugte Organ des Seilbahnunternehmens.
In Kraft seit 01.12.2018 bis 31.12.9999
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