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§ 82j SchUG (Schulunterrichtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 82j SchUG (weggefallen)
SchUG - Schulunterrichtsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.11.2024
§ 82j SchUG
seit 30.11.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.12.2023 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis SchUG
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Paragrafennavigation
§ 82 SchUG Inkrafttreten
§ 82a SchUG
§ 82b SchUG Übergangsrecht zum 8. Abschnitt
§ 82c SchUG Übergangsrecht betreffend die semestrierte Oberstufe
§ 82d SchUG Übergangsrecht betreffend die schülerautonome Entscheidung über die Erstellung einer vorwissenschaftlichen Arbeit an allgemein bildenden höheren Schulen
§ 82e SchUG Übergangsrecht betreffend die neue Oberstufe
§ 82f SchUG Übergangsbestimmung betreffend Schulversuche
§ 82g SchUG Übergangsbestimmung betreffend Protokolle und Aufzeichnungen, die bis 31. August 2016 angefertigt wurden
§ 82h SchUG Übergangsrecht betreffend die Neue Mittelschule
§ 82i SchUG (weggefallen)
§ 82j SchUG (weggefallen)
§ 82k SchUG (weggefallen)
§ 82l SchUG (weggefallen)
§ 82m SchUG (weggefallen)
§ 83 SchUG Vollziehung
Art. 2 SchUG
Schulunterrichtsgesetz (SchUG) Fundstelle
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 82i SchUG
§ 82k SchUG
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